ERSTGESPRÄCH UND PROBATORISCHE SITZUNGEN
Nach telefonischer Voranmeldung erhalten Sie innerhalb einer Woche einen Termin
für ein Erstgespräch.
Dies dient dem gemeinsamen Kennenlernen und der vorläufigen Diagnose.
Für die genauere Diagnose und die Entscheidung
zur Therapie können weitere Gespräche sinnvoll sein.
In der Regel bezahlen die privaten Kassen ohne vorherige Bewilligung die ersten fünf,
sog. probatorischen, Sitzungen.
ABLAUF DER THERAPIE
Nach der Bewilligung der Therapie werden die gemeinsamen Therapieziele definiert
und ein individueller Behandlungsplan erarbeitet.
Eine Sitzung dauert i.d.R. 50 Minuten, die Therapiefrequenz wird individuell festgelegt (z.B. wöchentlich eine Sitzung).
Die Dauer der Therapie hängt von der Diagnose ab.
Neben einer Einzeltherapie kann die Behandlung - falls sinnvoll und erwünscht - auch als Paar -
oder Gruppentherapie durchgeführt werden.
Evtl. ist auch die Hinzuziehung von Angehörigen
zu einzelnen Terminen bei einer Einzelbehandlung sinnvoll.
SCHWEIGEPFLICHT
Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte unserer Gespräche unterliegen der ärtzlichen Schweigepflicht.